Pytanie #3684 • 3 PKT
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Sind Sie in der vorliegenden Situation von der Pflicht befreit, beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten?
Sind Sie in der vorliegenden Situation von der Pflicht befreit, beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten?
Sind Sie in der vorliegenden Situation von der Pflicht befreit, beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten?
Erklärung
Brak oficjalnego wyjaśnienia.
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