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Pytanie #2098 • 2 PKT 15 / 25

Ein durch ein anderes Fahrzeug abgeschleppter PKW darf wie folgt gekennzeichnet sein:

Durch das Einschalten der Warnblinkanlage.
Durch das Anbringen eines rückstrahlenden Warndreiecks hinten an der linken Seite.
Durch das Einschalten des hinteren Nebelscheinwerfers.
Erklärung Brak oficjalnego wyjaśnienia.
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