Pytanie #2622 • 2 PKT
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Soll man sich zwecks Ausstellung eines internationalen Führerscheins an den Wojewoden wenden?
Nein, solch einen Führerschein stellt der Landrat aus.
Ja, man soll jedoch eine Evidenzgebühr entrichten.
Ja, in jedem Fall.
Erklärung
Brak oficjalnego wyjaśnienia.
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