Pytanie #3534 • 3 PKT
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Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Muss man mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften in einem Tunnel von mehr als 500 m Länge einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Erklärung
Brak oficjalnego wyjaśnienia.
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